Was bisher geschah…

Dies ist der dritte Teil der drei-teiligen Reihe „Eine konkrete Produktrecherche für Amazon“. Die Schwerpunkte sind: Markenfindung und Zertifikate.

Im ersten Teil habe ich Dir verraten, wie ich ein neues Produkt gefunden und mir Infos zur zugehörigen Kategorie in Amazon beigeshafft habe.

Im zweiten Teil habe ich ausführlich über die Herstellerfindung und meinen Business Plan bzw. die Margenkalkulation geschrieben.

In diesem dritten und abschließendem Teil wird es nun darum gehen, welche Schritte ich gegangen bin, um eine passende Marke zu „erfinden“.  Außerdem will ich auch darauf eingehen, welche Zertifikate der Wasserfilter für einen Vertrieb in Deutschland bzw. Europa haben muss und worauf sonst noch geachtet werden sollte.

Was die Zertifikate angeht bewege ich mich allerdings noch recht unsicher, da das für mich Neuland war. Wenn Du also einen inhaltlichen Fehler entdeckst, bitte keine Scheu: Schreib mich gerne an oder kommentiere weiter unten. Danke!

Eine Marke „erfinden“

Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass eine Marke, besser natürlich eine starke und bekannte Marke, den Erfolg eines Produktes nachhaltig beinflussen wird. Dies sollte jedem Private Label Seller bewusst sein. Und er oder sie sollte sich das Thema Branding auch wirklich zu Herzen nehmen. Ich denke, dass eine Marke, die vernünftig gepflegt wird, genau so wichtig ist, wie ein guter USP (unique selling point) und ein qualitativ hochwertiges Produkt.

Kreativtechniken

Ich will ganz ehrlich sein. Meine beste Kreativtechnik ist meine Frau! Ihr erzähle ich abends, welches neue Produkt ich gerne launchen würde und morgens hat sie ein Dutzend Ideen dazu. Kein Witz.

Solltest Dein Partner nicht über diese Zauberkräfte verfügen, finde ich Mindmaps sehr gut. In der Schule habe ich diese gehasst, da ich den Sinn nicht verstanden habe. Mittlerweile habe ich akzeptiert, dass durch das Aufschreiben von Assoziationen wirklich tolle neue Ideen oder Impulse entstehen können.

Am liebsten mache ich so etwas übrigens handschriftlich auf einem leeren Blatt Din A3 Papier.

So sah das dann aus. Der ein oder andere Gedanke ist vielleicht auch nachvollziehbar.

Ich versuche wenn möglich immer „Denglisch“ zu vermeiden. D.h. ich vermische ungern deutsche Wörter mit englischen. Außerdem finde ich englische Markenamen selten gut. Ist aber reine Geschmacksache.  Was ich dagegen immer mache, ist ein Blick in den Google Übersetzer zu werfen. Dort gebe ich eines der deutschen Wörter ein, die ich passend finde und schaue mir dann die Übersetzungen aus vielen verschiedenen Sprachen an. Oft kommen hier sehr spannende Dinge heraus.

Genau so ist auch die Marke für den Wasserfilter entstanden. Aus der Kombination von Wasser und pur wurde AkvoPura.

Beide Wörter sind Esperanto: Wasser = Akvo und pur= pura.

Ich bin sehr zufrieden mit der Schöpfung und habe mich auch gleich an die Erstellung eines Logos gemacht. Naja, stimmt nicht ganz von der Reihenfolge… Zunächst habe ich geprüft, ob ich markenrechtlich jemandem auf die Füße treten würde. Dazu aber gleich mehr.

Das Logo will ich Dir gerne vorher noch zeigen:

Mittlerweile lasse ich Logos übrigens machen. Mit Fiverr* habe bisher sehr gute Erfahrungen gemacht. Ich habe auch schon von einigen gehört, dass sie mit den Ergebnissen von fiverr nicht zufrieden waren. M.E. ist es aber, wie so oft, vor allem die Kommunikation mit dem Designer, die über gute oder schlechte Ergebnisse entscheidet.

Was die Kosten angeht: Für ein anderes Logo hatte ich zunächst $5 gezahlt. Nachdem ich mit den Ergebnis zufrieden war, habe ich mir die Exklusivnutzung davon lizenzieren lassen und dafür $60 gezahlt. Dazu erhielt ich dann auch die .ai und .psd Dateien.

Markenschutz

Ab hier begebe ich mich auf dünnes Eis!

Deshalb der Disclaimer:

Ich bin kein Patentanwalt! Ich berichte lediglich von meinem Vorgehen und meiner Erfahrung. Nachmachen auf eigene Gefahr!

Ich hatte mich also für einen Markennamen entschieden und wollte nun wissen, ob ich mit diesem auch ins Rennen gehen kann. D.h. ob es schon jemand anderes gibt, der diesen oder einen sehr ähnlichen Namen hatte schützen lassen.

Dazu schaue ich zunächst immer auf denic.de und auf Google nach. Einfach um zu sehen, ob die Domain bereits vergeben ist bzw. welche Ergebnisse im Netz zu finden sind.

Die de-Domain war noch frei. Mittlerweile habe ich sie allerdings registriert.

Wenn Du weiter suchen willst, die .com-Domain müsste vergeben sein. Denn ich erhalte regelmäßig Mails von einer Agentur, ob ich sie denn nicht abkaufen will 😉

Auf Google konnte ich kein relevantes Ergebnis finden, das mir im Weg stehen würde.

Nachdem diese Hürde genommen war, ging die Recherche auf TMView weiter. Ähnlich wie beim DPMA kannst Du hier nach registrierten Marken suchen. Mir gefällt TMView aber viel besser, da dort nicht nur Deutschland, sondern Europa abgefragt wird. Außerdem gibt es dort auch den „fuzzy-search„. Mit dieser Art der Suche, wird nicht nur nach dem genauen Wortlaut gesucht, sondern eben auch nach ähnlich geschriebenen Wörtern.

Dort bin ich dann verschiedene Kombinationen meiner beiden Wörter durchgegangen. Unter AkvoPura konnte ich garnichts finden. Mit fuzzy-search bzw. nur mit Akvo oder Pura erscheinen einige Suchergebnisse. Nach meinem Verständnis sind diese aber alle nicht relevant. Wie schon gesagt –> Ich bin kein Fachmann!

Ein Fachmann, dessen Videos mir schon geholfen haben ist Rolf Claessen. Hier mal ein Video zur Markenrecherche:

Markenregistrierung

Ich habe AkvoPura nicht registriert. Bin aber gespannt, wie lange es dauert, bis ein Leser die Marke registriert 😉

Was dazu noch fehlen würde, ist die Nizza-Klasse. Diese, bzw. mindestens eine, muss bei einer Markenregistrierung ausgewählt werden. Grob erklärt, gibt Sie an in welcher Branche oder Themengebiet die Marke genutzt wird. Mein Vorgehen dabei ist es, mir eine bekannte Marke anzuschauen und anhand deren Registrierung die notwendigen Klassen für mich abzuleiten.

In diesem Fall wäre Klasse 11 die leitende Klasse, da hier u.a. Trinkwasserfilter enthalten sind.

Zu den Kosten

Eine Registrierung ohne Anwalt kostet in Deutschland 290€ für 1-3 Nizza Klassen. Jede weitere Klasse kostet 100€. Für EU-Marken gehe die Registrierungskosten bei 850€ für eine Klasse los.

Die Kosten für einen Anwalt gehen i.d.R. bei 1.000€ los.

Zertifikate

Ebenfalls ein Thema, auf dem ich leider noch sehr unsicher und sehr dankbar für großartige Hilfe bin. Diese habe ich von Bernd Glückert erhalten. Wenn Du in den FBA Facebook Gruppen unterwegs bist, kennst Du ihn zu 100%. An dieser Stelle deshalb nochmal vielen Dank Bernd!

Parallel zu seiner Hilfe habe ich auch fleißig im Netz recherchiert. Die schwierigste Hürde war nämlich am Anfang zunächst herausfinden, welche Zertifikate eigentlich überhaupt gebraucht werden.

Ich kürze hier etwas ab: Für den Vertrieb des Wasserfilters in Europa wird lediglich das LFGB Zeichen gebraucht.

Witzigerweise dachte ich früher immer, dass diese Zeichen bedeutet, dass ein Gegenstand spülmaschinengeeigent ist. Das ist aber völliger Quatsch. Auf der Seite des bayrischen Landesamtes habe ich eine gute Erklärung dazu gefunden:

„Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Sie sind nach guter Herstellungspraxis herzustellen und dürfen bei ihrem Gebrauch keine Stoffe an Lebensmittel abgeben, welche die menschliche Gesundheit gefährden, eine unvertretbare Veränderung der Lebensmittel herbeiführen oder diese geruchlich und geschmacklich beeinträchtigen.“

Quelle: Bayrisches Landesamt

Wie schon erwähnt, ohne Hilfe würde ich vermutlich jetzt noch suchen, welche Zertifikate und Bescheinigungen ich brauche. Auch mein Versuch, bei den Wettbewerbern zu spitzeln, hat sich als Rückschlag ergeben. Ich habe mir ein paar angeschaut und kann nur sagen: Da ist alles Kraut und Rüben!

Es werden gerne Zeichen mit aufgedruckt, die nur für USA relevant sind oder die z.B. abmahnfähig sind, weil es sich um eine Selbstverständlicheit handelt. So beispielsweise die ISO-9001 Zertifizierung.

Du merkst: Es ist kein einfaches Thema! Ich widme ihm deshalb bei zukünftigen Produkten deutlich mehr Zeit und scheue auch nicht davor, Experten um Hilfe zu bitten.

Tip

Einen prima Überblick über sehr viele gängige Zertifiakte gibt es auf Importdojo*. Allerdings sind diese Infos kostenpflichtig.

Echtheit der Zertifikate

Ich wusste nun also, dass ich nur LFGB prüfen musste.

Ich habe meinen Lieferanten darauf angesprochen und als Antwort erhalten, dass alles geprüft und zertifiziert ist. Den Testbericht habe ich mir schicken lassen.

Mit diesem konnte ich allerdings als Laie wenig anfangen. Entscheidend war aber folgender Absatz:

lfgb passed

Laut Testbericht hat der Filter also bestanden.

Auf dem Bericht stand auch die Website des Labors in China. Dort konnte ich anhand der Prüfberichtnummer checken, ob es sich um ein echtes oder ein gefälschtes Zertifikat handelt, bzw. ob eben der mir vorliegende Bericht wirklich in diesem Labor erstellt wurde.

Und Tatsache: Die Echtheit wurde bestätigt!

Produktverpackung- und Kennzeichung

Wenn Du Dich schon etwas damit beschäftigt hast, weißt Du, dass Deine (Firmen-)Adresse auf das Produkt muss, wenn Du es in den EWR importierst. Stichwort „Quasi-Hersteller“. Dazu hat die IT-Rechts-Kanzlei 2013 ausführlich geschrieben.

Außerdem brauchst Du einen Nachweis über die Teilnahme am Dualen System. Das Zeichen variiert, je nachdem wo Du Deinen Verpackungsmüll lizensiert hast.

Eine schön umfassende Übersicht gibt es auch auf EtikettenWissen.de

Somit hatte ich nun also 3 Dinge, die ich auf meine Verpackung bzw. das Produkt drucken lassen musste:

  1. Adresse
  2. Duales System
  3. LFGB

** EDIT (19.11.2017): Bitte beachte auch die Kommentare zu diesem Beitrag! Hier findest Du noch Hinweise zur genauen Regelung mit dem Zeichen für ein Duales System. Diese ist wohl nicht mehr zwingend erforderlich.

Sonstige Angaben

Während ich die Verpackung dann entworfen hab, ist mir eingefallen, dass ich ja ein Ersatzteil verkaufen will. Sinnvoll wäre es deshalb auch die Marken und Modelle der gängigsten kompatiblen Hersteller mit aufzudrucken.

Sensibilisiert durch die vorherigen Markenrecherchen sind dann meine Alarmklocken angegangen! Durfte ich einfach Namen wie Samsung, LG, AEG, Whirlpool, Bosch oder Miele auf meinem Produkt nennen?

Die Antwort ist JA!

Wichtig ist allerdings, dass deutlich gemacht wird, dass es sich nicht um ein Produkt dieser Marken handelt, sondern um ein Produkt, das kompatibel oder passend zu diesen Marken ist. Das regelt MarkenG §23:

Wie das dann in der Praxis aussieht, erklärt mal wieder die IT-Rechts-Kanzlei sehr gut.

 

Warum habe ich das Produkt nicht realisiert?

Somit will ich auch mal zum Ende kommen und Dir noch die Frage beantworten, warum ich den Filter letztlich nicht bestellt habe.

Das hat mehrere Gründe. Aber um ganz ehrlich zu sein, war es am Ende doch eine Verkettung von Zwischenfällen.

Ich hatte bereits alles vorbereitet und mit meinem Kontakt beim Hersteller geklärt. Das letzte Stückchen, das noch fehlte war das Verpackungsdesign. Wie oben schon beschrieben, habe ich das auch wieder selbst entworfen. Als es fertig war, habe ich es per Mail an meinen Kontakt gesendet mit der Bitte zu prüfen, ob vom Format alles passt.

Und dann, wie verhext, habe ich keine Antwort mehr erhalten. Ich habe noch zwei Mails hinterhergeschickt. Aber erst drei Wochen später erhielt ich eine Reaktion.

Dies war dann eine lange Entschuldigung für die lange Wartezeit und die Info, dass der Lieferant für Aktivkohle Lieferengpässe hätte und deshalb das Modell, das ich haben wollte derzeit nicht produziert wird…

Da stand ich dann und habe überlegt, ob ich den anderen Hersteller nochmal anschreibe oder nicht.

Ich habe es nicht gemacht und das Projekt erstmal auf Eis gelegt.

In der Zwischenzeit kamen neue Ideen und andere Projekte, die ich viel spannender finde. Zerreisen kann und will ich mich nicht. Und somit habe ich daraus lieber einen ausführlichen Praxisbericht geschrieben.

Somit hast auch Du und andere Leser etwas von meiner investierten Zeit.

Im Nachhinein gibt es aber noch zwei weitere Gründe:

  1. Der Hersteller verkauft seine Filter unter eigener Marke selbst in Deutschland
  2. Es gibt kein Alleinstellungsmerkmal

Beides halte ich für riskant, wenn man wirklich mit größeren Summen in das Geschäft einsteigen will.


Fazit

Nun sind wir aber wirklich am Ende!

Ich freue mich, dass Du bis hierher gelesen hast. Was der Applaus für den Künstler ist, ist für mich ein Teilen oder Kommentieren des Beitrags 😉

17 Gedanken zu „Eine konkrete Produktrecherche für Amazon – Teil 3: Marke & Zertifikate“
  1. Hallo Daniel,

    Danke für dein tollen Bericht, hat Spaß gemacht deine Reise zu verfolgen. Ich hätte eine Frage zur fiverr. Du hast geschrieben das du dir die Exklusiv Rechte für das Logo, für 60$ erhalten hast. Ist es von Nöten, wenn man dann seine Marke beim DPMA Registriert ?

    Würde mich freuen, wenn du mir es kurz erklären könntest.
    Weiterhin viel Erfolg

    Liebe Grüße

    Sara

    1. Hi Sara!
      Gute Frage! Wenn Du wirklich genau das Design als Bildmarke angemeldet hast, darf es ja eigentlich niemand anders nutzen.
      Die Lizenz auf fiverr bezieht sich aber auf den Designer. Als Urheber des Designs dürfte er es ja so oft verkaufen, wie er will. Mit der Lizenz verpflichtet er sich aber, dass Du die einzige bist, an der er es verkauft.
      So verstehe ich das. Vielleicht ist es auch doppelt abgesichert?!
      Beste Grüße, Daniel

  2. Hi, nochmals super Beitragsreihe.
    ich weiß, dass man für jeden einzelnen Punkt nochmal eine eigene Beitragsreihe verfassen könnte…

    bezgl. Kennzeichnung – muss das Zeichen duales System auf die Verpackung? Nach meinem Verständnis ist dies genauso eine Werbung mit Selbstverständlichkeit, da du verpflichtet bist teilzunehmen.

    Weiters zu LFGB und Prüfungen würde ich darauf hinweisen, dass ein Prüfbericht vom Hersteller zu „einem“ Produkt nicht ausreichend sein kann. Es kann dir passieren, dass der Zoll danach fragt und wenn dann dein Produkt leicht anders aussieht (bzw. du dein Logo drauf hast) kann es Schwierigkeiten geben. Da könnte man noch viel mehr schreiben z.B. Konformitätserklärung, EU Richtlinien, Verkauf Amazon PANEU…

    Weiter viel Erfolg und danke für den tollen Beitrag
    Michael

  3. Hallo Daniel,

    vielen Dank für die ausführliche und interessante Reihe.

    Zur Kennzeichnungspflicht bei Verpackungen sagt die IHK Frankfurt folgendes:

    „Die Verpackungen müssen nicht mit einem bestimmten Symbol gekennzeichnet werden. Freiwillig kann eine Materialkennzeichnung erfolgen, diese muss sich dann aber an die in Anhang IV der VerpackV normierten Symbole halten. Ebenso sind die Logos der Rücknahmesysteme erlaubt.“

    In diversen FB-Gruppen herrscht gefährliches Halbwissen, daher sollte sich jeder selbst erkundigen um prozesskonform zu handeln.

    Schönen Sonntag
    Iraklis

  4. Hallo Daniel,
    Danke für Deine interessante Serie. Ich habe viel mitnehmen können und bin mit Amalyze an einem neuen Produkt dran.
    Ich habe zwar keine so kreative Frau zu Hause wie Du, nutze aber auch den Google Übersetzer und hier vor allem Esperanto. Die Sprache klingt so schön.
    Nochmals vielen Dank für die Einblicke.

    Detlef

    1. Hi Detlef,
      Danke für Deinen Kommentar!
      Ja, oder. Ich finde die Sprache auch sehr schön. Und ich hab den Eindruck, dass sich über diese Methode gute Markennamen finden lassen, die auch nicht vergeben sind.

      Beste Grüße,
      Daniel

  5. Hallo Daniel,
    Wie immer super Content!
    Spannend dir mal bei der Recherche über die Schulter zu schauen!

    Danke dir und Grüße aus der Eifel!

    Björn

  6. Hallo Daniel,

    toller und sehr sehr informativer Bericht.

    Ich überlege auch mein Produkt bei AMZ zu listen, allerdings mit dem Unterschied das es bewusst kein „klassisches“ FBA Produkt (es ist ca. 20kg schwer/wird elektrisch betrieben/und der VK Preisbereich liegt bei ca €190 netto) sondern ein sehr technisches Produkt das sowohl für Private als auch für Gewerbekunden Verwendung findet und das ich berufsbedingt sehr gut kenne.

    Es wird ebenfalls in China produziert, vor dem Export Stückweise getestet, verschifft, und in ein Lager eines externen Versenders der im Lohn auch noch mein eigenes Label drauf gibt.

    Ich plane auch die Listung bei AMZ, jedoch nur als Werbe/Traffic Lieferant für meinen 1 Produkt Onlineshop (funktioniert bei ebay bereits ganz gut)

    Die Marge so wie in Deiner Kalkulation wäre mir persönlich zu gering für den Zeiteinsatz und das Risiko das man insgesamt eingehen muss.

    Findest du als AMZ Experte die Idee sinnvoll AMZ vordergründig als Traffic Lieferant für den Onlineshop zu verwenden?

    PS: Ich bin an der Überlegung mir Dein Premium Execl sheet zuzulegen.

    LG aus Wien

    Florian Jung

    1. Hi Florian!
      Danke für Deinen Kommentar!

      Ich würde mich niemals als AMZ Experte bezeichnen, trotzdem danke für das Kompliment.
      Wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, willst Du Traffic von Amazon auf Deinen Shop umleiten? Ich denke, dass Dir das schlicht nicht gelingen wird, da Du keine Links auf fremde Websites platzieren kannst.
      Was spricht für Dich gegen ein ernst gemeintes Listing auf Amazon?
      Einen parallel laufenden Shop kannst Du ja trotzdem führen.

      Beste Grüße,
      Daniel

  7. Lieber Daniel,

    vielen Dank für die nette Erwähnung und die vielen Blumen. Ich habe durch Deinen genialen FBA-Calculator viel lernen können und Dir zu helfen, war für mich selbstverständlich; und wird es auch weiterhin bleiben. Aber auch ohne den Calculator: Wenn ich helfen kann und die Zeit es zulässt, dann immer gerne.

    Beste Grüsse und bis bald – Bernd

  8. Hi Daniel,

    wirklich toller Erfahrungsbericht. Wir sind bereits Nischenanbieter und wollen weiter wachsen, daher kommt dein Bericht gerade Recht. Ich werde mich mal mit Amalyze näher beschäftigen, es wird aber deutlich, dass wenn man etwas verkaufen möchte, dann richtig! Und nicht so by the way 🙂
    Vielen Dank für deine Erfahrungen!
    Besinnliche Weihnachtstage,

    Benjamin Janssens

    1. Hi Benjamin!
      Danke für Deinen Kommentar!
      Freut mich, wenn ich euch damit helfen konnte. Amalyze kann ich wirklich bedenkenlos empfehlen. Keine Ahnung, wie ich vorher Produkte gefunden hab 😉

      Beste Grüße,
      Daniel

  9. Hallo Daniel,

    wo genau hast Du rechtssicher erfahren, welche Zertifikate Du brauchst für den Filter.
    Ich glaube, dass hast Du nicht erwähnt und dass ist ja gerade was uns brennend interessiert.

    Schönen Gruß

    Jörg Kieser

    1. Hallo Jörg,

      Danke für Deinen Kommentar!
      Rechtssicher habe ich das nirgendwo erfahren. Ich hab mich auf Bernd Glückert verlassen, da er sich in diesem Gebiet wirklich sehr gut auskennt.
      Ich habe mich dann, auf den Rat von Bernd, noch an das Regierungspräsidium in Karlsruhe (da ich aus BW bin) gewendet.
      Deren Antwort war aber nur sehr ungenau und alles andere als rechtssicher.

      Beste Grüße,
      Daniel

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